Dennoch sind die Fragen, ob ein unentgeltlicher Rechtsbeistand nötig war und ob der gesamte betriebene Aufwand auf die Gegenseite überwälzt werden kann, unabhängig voneinander zu prüfen und zu beantworten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der unbedingt erforderliche Aufwand kleiner ist als derjenige, der noch als angemessen zu betrachten und demzufolge zu entschädigen ist. Zunächst ist daher zu untersuchen, was der Schuldner zur Wahrung seiner Interessen notwendigerweise vornehmen musste. Verbunden damit kann sogleich geprüft werden, ob eine unentgeltliche Verbeiständung sachlich notwendig gewesen wäre. 2.a)