Sachverhalt: Am 21. April 2007 brachte die taubstumme A. das Kind K. zur Welt. Gegenüber der Vormundschaftsbehörde gab sie an, sie sei von ihrem Nachbarn B. vergewaltigt worden. Dieser bestritt seine Vaterschaft. In der Folge reichte die Beiständin von K. am 20. September 2007 beim Richteramt eine Vaterschafts- und Unterhaltsklage ein. Nach der Aussöhnungsverhandlung vom 26. November 2007 ordnete die Amtsgerichtsstatthalterin die Einholung eines DNA-Gutachtens an.