Erstens enthält die Excel-Tabelle vom 7. November 2008, wo detailliert aufgelistet wird, von welchen Einkommens- und Bedarfspositionen der Gerichtspräsident ausgegangen ist, eine Begründung. Namentlich ist daraus ersichtlich, dass der Gerichtspräsident dem Ehemann die geforderte «Sparquote» verweigert hat und der Ehefrau deren tatsächliches Einkommen und nicht wie verlangt (und im Rekurs hauptsächlich gerügt) ein hypothetisches Einkommen angerechnet hat.