Beim Anspruch auf rechtliches Gehör geht es im Wesentlichen um eine Garantie der Fairness innerhalb eines Verfahrens (Jörg Paul Müller: Grundrechte der Schweiz, Bern 1999, S. 509). Die Garantie eines fairen Verfahrens konkretisiert sich im Anspruch der Betroffenen, sich zu allen wesentlichen Punkten in einem Verfahren vorgängig zu äussern und von den Behörden alle dazu notwendigen Informationen zu erhalten (a.a.O., S. 520). Nimmt die Behörde neue Akten auf, die ihr als Entscheidgrundlage dienen, hat sie den Betroffenen zu orientieren (a.a.O., S. 521).