SOG 2007 Nr. 2 Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 29 BV, Art. 84 Abs. 2 SchKG, §§ 63 Abs. 3 und 143 Abs. 3 ZPO. Rechtliches Gehör im Rechtsöffnungsverfahren. Recht auf Replik und Duplik. Sachverhalt: Am 4. September 2006 verlangte die Gesuchstellerin beim Richteramt die Erteilung der definitiven Rechtsöffnung für Fr. X. Der Gesuchsgegner beantragte am 30. Oktober 2006 die Abweisung des Rechtsöffnungsgesuchs. Die Gesuchstellerin, der Gelegenheit geboten wurde, zu den Einwendungen des Gesuchsgegners Stellung zu nehmen, replizierte am 11. Dezember 2006. Am 19. Dezember 2006 hiess der Gerichtspräsident das Rechtsöffnungsgesuch gut.