Letztere kann für die Vollständigkeit der Angaben der Vertretenen nicht garantieren. Daran ändert auch die Kommentierung einzelner Posten im separaten Schreiben nichts. Dass die Anwältin nach Entdecken der Vermögenswerte diese in ihren Eingaben als möglichst klein darstellt und sogar als “Peanut” bezeichnete, ist mit ihrer Rolle als Vertreterin der Beklagten zu erklären. In dieser Rolle versucht sie, das Bestmögliche für die Beklagte herauszuholen. Das Vorgehen der Anwältin erscheint nicht als dermassen abwegig oder stossend, dass es sich rechtfertigen würde, ihr nachträglich die staatliche Garantie für eine angemessene Entschädigung zu entziehen.