Im konkreten Fall bleiben auch nach den nun durch die Beklagte zugestandenen Vermögenswerten Zweifel über die wirklichen Verhältnisse: Alle Vermögenswerte sollen zum jetzigen Zeitpunkt verbraucht sein, obwohl bis vor kurzem die Konten der Beklagten in der Slowakei noch mit einer Verfügungssperre belegt waren. Die Beklagte ist Eigentümerin von verschiedenen Grundstücken in der Slowakei. Von der Beklagten zugestanden ist das Eigentum an der Hälfte des Einfamilienhauses mit Garten. Auch das Eigentum an drei Landwirtschaftsparzellen wird nicht abgestritten. Unklar geblieben ist der Wert der Grundstücke.