Es obliegt ihm grundsätzlich, seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse umfassend darzustellen und soweit möglich auch zu belegen. Dies bedeutet, dass der Gesuchsteller seine gesamte wirtschaftliche Situation zur Zeit der Einreichung des Gesuchs offenlegen muss. Sämtliche finanziellen Verpflichtungen sowie Einkünfte und die Vermögenslage des Gesuchstellers sind dementsprechend massgeblich und von der entscheidenden Behörde zu beachten. Der Nachweis der Bedürftigkeit ist eine Voraussetzung für die Gutheissung des Gesuches um unentgeltliche Rechtspflege. Ist bereits diese Voraussetzung nicht erfüllt, hat das Gericht das entsprechende Begehren abzuweisen.