Diese Geldwerte habe ich aus Versehen und unbedeutenden Beträgen im Jahr 2002 und 2003 im Steuererklärungen nicht deklariert und bitte um Korrektur, falls es nötig ist!” (…) d) Wer die unentgeltliche Rechtspflege beansprucht, hat dem Gericht das entsprechende Gesuchsformular einzureichen (§ 106 Abs. 1 der Zivilprozessordnung, ZPO, BGS 221.1). Mit seiner Unterschrift versichert der Gesuchsteller unter anderem, “dass die vorstehenden Angaben richtig und vollständig sind”. Auch F. unterzeichnete das Formular und gab somit diese Erklärung ab.