Dort führte sie selber aus: “Aus dem ausbezahlten IV-Rückzahlungsbetrag im Jahr 2003 (Fr. 53'306.--) habe ich im Jahr 2003 Anwaltskosten im Umfang Fr. 10'000.-- bezahlt und für das Jahr 2004 Geldreserve in Wert von ca. Fr. 20'000.-- für Lebenskosten aufbewahrt. (...) Dazu ca. Fr. 4'000.--, in der Slowakei in SKK, welche auch noch per Ende 2004 vorhanden waren. Diese Geldwerte habe ich aus Versehen und unbedeutenden Beträgen im Jahr 2002 und 2003 im Steuererklärungen nicht deklariert und bitte um Korrektur, falls es nötig ist!” (…) d)