Man dürfe das Augenmass nicht verlieren. Den nicht deklarierten Vermögenswerten von insgesamt ca. Fr. 7'000.-- seien im Zeitpunkt der Einreichung des UP-Zeugnisses Schulden in der Schweiz in der Höhe von Fr. 68'000.-- gegenübergestanden. Ausserdem sei der vollständige und rückwirkende Entzug der unentgeltlichen Rechtspflege inkl. Rechtsbeistand aufgrund eines relativ geringen Versäumnisses der Rekurrentin angesichts der konkreten wirtschaftlichen Verhältnisse und angesichts des vorliegenden Prozesses völlig unverhältnismässig.