Dies sei sicher ein Fehler gewesen. Es sei ihr aber nicht darum gegangen, die Gerichte zu betrügen, sondern sie habe dieses Geld, das noch aus der IV-Nachzahlung von 2003 gestammt habe, für längst fällige Zahnbehandlungen und andere Investitionen auf die Seite gelegt. Sie sei sich nicht klar bewusst gewesen, dass sie dieses in der Schweiz schon versteuerte Einkommen, das für sie quasi “zweckgebundenes” Geld dargestellt habe, auf dem UP-Zeugnis auch hätte deklarieren müssen. Man dürfe das Augenmass nicht verlieren.