Zur Zeit sei der slowakische Staat soweit, diese Landparzellen zu vermessen, sodass es vermutlich per Ende 2006 ins offizielle Eigentum übergehen und deklarierbar werde. Die einzige Liegenschaft, an welcher die Rekurrentin offizielles Eigentum besitze, sei das baufällige Elternhaus, wovon der Rekurrentin die Hälfte gehöre, im Wert von ca. Fr. 10'000.--. Dieses sei von der Rekurrentin auf dem UP-Zeugnis wahrheitsgemäss deklariert worden. Die Beklagte gibt in der Rekursbegründung weiter zu, dass sie zur Zeit der Einreichung des UP-Zeugnisses eigenes, ihr wirtschaftlich zustehendes Geld in der Höhe von Fr. 7'266.-- gehabt und dieses nicht deklariert habe. Dies sei sicher ein Fehler gewesen.