Weil sie deswegen wertlos seien, habe die Beklagte auf dem Zeugnis zur unentgeltlichen Prozessführung diese Landparzellen nicht angegeben. Was in der Slowakei, also am Ort der gelegenen Sache, nicht als Eigentum deklariert werden könne, könne auch in der Schweiz nicht als Eigentum gelten. Es wäre höchstens quasi als “zukünftiges Vermögen” zu deklarieren gewesen. Zur Zeit sei der slowakische Staat soweit, diese Landparzellen zu vermessen, sodass es vermutlich per Ende 2006 ins offizielle Eigentum übergehen und deklarierbar werde.