Das Land sei aber völlig unverkäuflich, weil es noch nicht einmal vermessen sei und bis heute kein gültiges Eigentumsblatt existiere. Der Staat Slowakei sei verpflichtet, die Parzellen zu vermessen, um sie am ursprünglichen Ort zu platzieren. Dies sei bis heute jedoch noch nicht geschehen. Bis es ein gültiges Eigentumsblatt gebe, könnten diese Parzellen in der Slowakei gar nicht als Eigentum deklariert werden. Weil sie deswegen wertlos seien, habe die Beklagte auf dem Zeugnis zur unentgeltlichen Prozessführung diese Landparzellen nicht angegeben.