Dem Obergericht erscheint es ebenfalls am überzeugendsten, bei einer Rechtsnachfolge die definitive Rechtsöffnung zu erteilen, wenn diese urkundlich und liquide nachgewiesen ist. Der materielle Schutz des Schuldners bleibt durch die Klagemöglichkeiten nach Art. 85 und Art. 85a SchKG gewährleistet. Durch diese teilweise neuen Bestimmungen wurde der materielle Schutz des Schuldners gestärkt. Das Fehlen der Möglichkeit, den Wechsel der Rechtszuständigkeit im Aberkennungsprozess überprüfen zu lassen, wird dadurch doch massgeblich relativiert.