LU-ZPO dieselbe Regelung (Oskar Vogel/Karl Spühler: Grundriss des Zivilprozessrechts, Bern 2001, 12. Kap. Rz 176). Für den Gesuchsteller spielt es somit keine Rolle, ob sein Begehren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgewiesen, darauf nicht eingetreten oder in das ordentliche Verfahren verwiesen wird. Der Rekurs ist demnach auch in diesem Punkt abzuweisen, da die Klägerin durch die vom Amtsgerichtspräsidenten gewählte Formulierung des Urteilsdispositivs keinen Nachteil erleidet. (...) Obergericht Zivilkammer, Urteil vom 7. April 2004 (ZKREK.2004.35)