Zur Voraussetzung einer korrekten Mahnung mit Zahlungsfristansetzung und Kündigungsandrohung führt Felix Rajower weiter aus, das Schreiben müsse für den Mieter klar und verständlich abgefasst sein. Der Zahlungsrückstand müsse ziffernmässig bestimmt oder wenigstens einwandfrei bestimmbar sein, etwa durch Angabe des unbezahlt gebliebenen Monats. Die rigorosen Verzugsfolgen erforderten es, dass der Mieter sich über die Pflicht zur Zahlung des geforderten Betrages im Klaren sein müsse. Dieser Grundsatz gebiete es dem Vermieter auch, in seiner Zahlungsaufforderung die ausstehenden Betreffnisse der Höhe nach korrekt anzugeben.