Schliesslich sei im Mahnschreiben noch ein Mahnbetrag von Fr. 20.-- aufgenommen worden. 4. a) Der Gesuchsgegner beruft sich in seinen rechtlichen Ausführungen vorab auf Felix Rajower (Prozessuale Aspekte der Ausweisung von Mietern, in: AJP 1998, S. 797 ff.). Dieser schlägt für die Lösung von Einzelfällen vor, vom Grundgedanken auszugehen, dass derjenige, der von einem gesetzlich vorgesehenen Gestaltungsrecht Gebrauch mache, die betreffenden formellen und materiellen Voraussetzungen genau zu beachten habe.