Überdies sei der gesamte monatliche Mietzins von Fr. 1'690.-- überhöht und falsch. Rechne man nur den Mietzins und die Nebenkosten des eigentlichen Geschäftsmietvertrages, ergebe sich per 17.6.2004 nur ein minimaler Ausstand von Fr. 150.--. Auch die Dauer des Mietzinsausstandes sei falsch bezeichnet. Ein Teil des Februarmietzinses sei selbst bei Annahme eines Mietzinses von Fr. 1'570.-- durch die Zahlung von Fr. 5'000.-- vom 21.11.2003 im Umfang von Fr. 290.-- bereits getilgt. Schliesslich sei im Mahnschreiben noch ein Mahnbetrag von Fr. 20.-- aufgenommen worden.