SOG 2004 Nr. 3 Art. 257d OR. Ausserordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Falls der Mieter im massgeblichen Zeitraum davon ausgehen muss, dass sein Zahlungsrückstand nicht vollständig ausgeglichen ist, stellt eine Mahnung mit Kündigungsandrohung eine genügende Grundlage für eine nachfolgende Kündigung dar. Wenn aber Zweifel über die Höhe des Zahlungsrückstandes bestehen, wirken sich diese zu Ungunsten des Vermieters aus. Sachverhalt: Die S. AG reichte beim Richteramt ein Mieterausweisungsbegehren gegen A. ein. Darin verlangte sie, der Gesuchsgegner sei anzuhalten, das als Bar/Restaurant im Erdgeschoss benützte Ladenlokal samt Nebenräumen und Parkplätzen zu verlassen.