Darauf ist vorliegend abzustellen. Danach erhält er ein Taggeld von Fr. 169.60. Bei durchschnittlich 21,7 versicherten Arbeitstagen ergibt dies ein Bruttoeinkommen von Fr. 3'680.30 oder netto Fr. 3'369.--- (Sozialabzüge von 7,99% und fester BVG-Anteil). Hinzu kommen zwei Kinderzulagen, welche heute monatlich Fr. 175.-- je Kind betragen. Das Gesamteinkommen des Gesuchsgegners beläuft sich somit zusammen mit den Kinderzulagen und der Suva-Rente auf Fr. 4'532.--. b) Bei der Notbedarfsberechnung des Unterhaltsschuldners ist seine Familie mit zu berücksichtigen (Art. 93 SchKG). Es ist daher der Grundbetrag für ein Ehepaar von Fr. 1'550.-- einzusetzen.