ZH-ZPO sein (Zusammenfassung der Praxis in ZR 1976, Nr. 32; Richard Frank/Hans Sträuli/Georg Messmer: Kommentar zur zürcherischen Zivilprozessordnung, Zürich 1997, N 40 zu § 73 ZPO). Den letzteren Entscheid hat das Bundesgericht wieder umgestossen und eine Kautionspflicht verneint (BGE 85 I 140). Die Zivilprozessordnung des Kantons Bern setzt für eine Sicherstellungspflicht den Nachweis der Zahlungsunfähigkeit voraus, welcher durch eine Konkurseröffnung erbracht wird (Art. 70 Abs. 1 Ziff. 2). Diese Kautionspflicht trifft die klagende Konkursmasse nicht (Georg Leuch/Omar Marbach/Franz Kellerhals: Die Zivilprozessordnung für den Kanton Bern, Bern 2000, N 1a zu Art.