Nach alt § 59 Ziff. 2 ZH-ZPO begründete eine Konkurseröffnung innert der letzten 5 Jahre ebenfalls eine Kautionspflicht (heute § 73 Ziff. 2), währenddem Ziffer 5 dieser Bestimmung eine juristische Person oder Handelsgesellschaft, die sich in Liquidation befand, einer solchen Pflicht unterstellte (heute § 73 Ziff. 5). Nach der Rechtsprechung dazu war die Konkursmasse nach alt § 59 Ziff. 2 ZH-ZPO nicht kautionspflichtig, konnte dies aber nach alt § 59 Ziff. 5 ZH-ZPO sein (Zusammenfassung der Praxis in ZR 1976, Nr. 32; Richard Frank/Hans Sträuli/Georg Messmer: Kommentar zur zürcherischen Zivilprozessordnung, Zürich 1997, N 40 zu § 73 ZPO).