Das gilt für beide Geschlechter: Denkbar ist auch, dass ein Überschuss bloss halbiert wird, obwohl die Familie aus drei Personen besteht, wenn der Ehemann und Vater zu mehr als hundert Prozent erwerbstätig ist (Überstunden, Nebenbeschäftigung wie Hauswart etc.). 9. Geht man hypothetisch davon aus, die Ehefrau wäre noch nicht erwerbstätig, und stellt sich vor, die Litiganten diskutierten vor dem Eheschutz- oder Scheidungsrichter, welche Erwerbstätigkeit der Mutter angesichts von zwei Kindern im Alter von 7 und 10 Jahren und (leicht) überdurchschnittlichem bisherigen Lebensstandard zumutbar sei, liegt es auf der Hand, dass ein halbes Pensum die Lösung wäre.