Und es ist in der Tat richtig, dass der Ehemann nicht erwarten konnte, seine Gattin werde trotz Betreuung beider Kinder voll erwerbstätig sein. (Ob sie nun ein Vollpensum versieht oder "nur" zu 90 % erwerbstätig ist, wie der Ehemann behauptet, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.) Der Gerichtspräsident legt in seiner Vernehmlassung richtig dar, dass von den tatsächlich erzielten Einkommen auszugehen ist, räumt dann aber ein, die Ehefrau erbringe vorliegend einen Mehreinsatz, der ihr nicht zugemutet werden könnte. Er verstehe, dass sie sich ungerecht behandelt fühle. Diesem besonderen Umstand habe er bei der Unterhaltsbemessung nicht die gebührende Bedeutung zugemessen.