mit weiteren Nachweisen; Heinz Hausheer/Ruth Reusser/Thomas Geiser: Berner Kommentar, N. 26 zu Art. 176 ZGB; Verena Bräm/Franz Hasenböhler: Die Wirkungen der Ehe im allgemeinen, Zürcher Kommentar, Zürich 1998, N. 111 zu Art. 163 ZGB). 7. Im Zentrum steht damit die Frage, ob es in Würdigung der Argumente der Ehefrau gerechtfertigt war, dem Ehemann noch einen Drittel am Überschuss von Fr. 2'786.--, also Fr. 929.--, zuzubilligen. Wenn nein, wären die Alimente wirklich zu tief bemessen worden. Und es ist in der Tat richtig, dass der Ehemann nicht erwarten konnte, seine Gattin werde trotz Betreuung beider Kinder voll erwerbstätig sein.