Diese Voraussetzung muss im Zeitpunkt des Urteils erfüllt sein. Die Anerkennung kann nicht durch eine nachträgliche Verlegung des Wohnsitzes erwirkt werden. Eheschutzmassnahmen in der Schweiz sind auch aus diesem Grunde weiterhin möglich. d) Zu Recht wirft die Rekurrentin zudem die Frage auf, ob das Istanbuler Zivilgericht am 13. Dezember 2001 überhaupt einen Präliminarentscheid gefällt hat. Aus den zwei eingereichten Schriftstücken dieses Gerichts, die beide mit dem Datum vom 13. Dezember 2001 versehen sind, kann in der Tat nicht eindeutig gefolgert werden, dass vorsorgliche Unterhaltsbeiträge verfügt worden sind.