SOG 2002 Nr. 3 Art. 137 ZGB, Art. 27 Abs. 2 lit. a und 50 IPRG. Eheschutzverfahren. Zuständigkeit des schweizerischen Eheschutzrichters, wenn im Heimatland eines Ausländers ein Ehescheidungsverfahren eingeleitet worden ist. Sachverhalt: G., wohnhaft in A., stellte beim Richteramt ein Eheschutzbegehren. Ihr Ehemann S., der türkisch-schweizerischer Doppelbürger ist und damals ebenfalls in A. wohnte, teilte der Gerichtspräsidentin am 26. Oktober 2001 mit, er habe während seines Ferienaufenthaltes in der Türkei am 2. Oktober 2001 beim Zivilgericht Istanbul eine Scheidungsklage eingereicht. Für ein Eheschutzverfahren in der Schweiz bleibe deshalb kein Raum.