Sie werden abgelöst durch das Urteil, mit dem auch die Scheidungsfolgen zu regeln sind. Das Gesetz schreibt eine zweimonatige Bestätigungsfrist nur für Vereinbarungen über Scheidungsfolgen, nicht aber für solche über Massnahmen für die Dauer des Verfahrens vor. b) Der Gerichtspräsident hat die Kontosperre als vorsorgliche Massnahme für die Dauer des Scheidungsverfahrens verfügt. Die Parteien haben sich in der Konvention geeinigt, dass unter bestimmten Voraussetzungen - Zahlung der Alimente - die Kontosperre aufgehoben werden soll. Sie haben damit eine für die Dauer des Verfahrens angeordnete vorsorgliche Massnahme, und nicht eine Scheidungsfolge geregelt.