Urteil des Bundesgerichts 9C_21/2019 vom 10. April 2019 E. 3). Neue medizinische Expertisen, die im Verfahren, das zur früheren Verfügung geführt hat, keine gravierende oder unvertretbare Fehldiagnose feststellen, erfüllen das Kriterium der Erheblichkeit nicht (BGE 144 V 245 E. 5.4 S. 249 f.). 3. Nach dem Gesagten setzt die Revision eines Urteils des Versicherungsgerichts voraus, dass Tatsachen vorgebracht oder Beweismittel vorgelegt werden, welche dem Gericht nicht bekannt waren, als es sein Urteil fällte. Da dem Schreiben des Gesuchstellers vom 23. März 2025 keine konkreten Tatsachen oder Beweismittel zu entnehmen waren, wurde ihm in der Folge Frist gesetzt, um solche nachzureichen.