2. 2.1 Mit Schreiben vom 23. März 2025 stellt der Gesuchsteller beim Versicherungsgericht ein Gesuch um Revision oder Wiedererwägung. 2.2 Das Gericht weist ihn am 2. September 2025 auf die Voraussetzungen der Revision eines Gerichtsurteils hin und verbindet dies mit der Bitte, allfällige neue ärztliche Berichte bis 1. Oktober 2025 einzureichen. Diese Frist wird nach einer entsprechenden Rückmeldung des Gesuchstellers bis 31. Oktober 2025 verlängert. Innerhalb der Frist gehen dem Gericht keine weiteren Unterlagen zu.