Am 20. Juli 2020 wurde der Suva gemeldet, der Gesuchsteller habe am 8. Juli 2020 beim Einfangen eines Kalbes einen Schlag gegen die rechte Schulter erlitten. Die Suva erbrachte wiederum Leistungen, stellte diese jedoch mit Verfügung vom 26. Oktober 2020 auf Ende November 2020 ein und bestätigte dies mit Einspracheentscheid vom 20. Januar 2021. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Versicherungsgericht mit dem Urteil VSBES.2021.8 vom 23. April 2021 ab. 1.4 Der Gesuchsteller beantragte auch Leistungen der Invalidenversicherung. Die IV-Stelle des Kantons [...] lehnte sein Gesuch mit Verfügung vom 31. Mai 2023 ab. Dagegen erhob der Beschwerdeführer beim Versicherungsgericht Beschwerde.