Dabei zog er sich insbesondere eine Deckplattenimpressionsfraktur HWK 7 sowie eine Kontusion des Rippenbogens rechts zu. Die Suva erbrachte in der Folge Leistungen, stellte diese aber auf Ende März 2019 ein, weil der behandelnde Arzt dem Gesuchsteller wieder eine volle Arbeitsfähigkeit bescheinigt habe (Verfügung vom 14. Mai 2019, bestätigt durch den Einspracheentscheid vom 6. August 2020). Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Versicherungsgericht mit dem Urteil VSBES.2020.166 vom 12. Januar 2021 ab. 1.3 Am 20. Juli 2020 wurde der Suva gemeldet, der Gesuchsteller habe am 8. Juli 2020 beim Einfangen eines Kalbes einen Schlag gegen die rechte Schulter erlitten.