Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Versicherungsgericht mit dem Urteil VSBES.2018.54 vom 4. Februar 2019 ab. 1.2 Am 10. Juli 2018 stürzte der Gesuchsteller beim Kirschenpflücken zuerst auf die Leiter und anschliessend auf den Boden, weil der Ast, an den er die Leiter angelehnt hatte, plötzlich abbrach. Dabei zog er sich insbesondere eine Deckplattenimpressionsfraktur HWK 7 sowie eine Kontusion des Rippenbogens rechts zu.