1. 1.1 Der 1973 geborene A.___ (nachfolgend: Gesuchsteller) war bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt Suva obligatorisch unfallversichert. Im März 2017 wurde der Suva gemeldet, der Beschwerdeführer habe sich bei drei Vorfällen bei der Arbeit Verletzungen an der rechten Schulter zugezogen. Die Suva erbrachte in der Folge Leistungen, stellte diese aber mit Verfügung vom 27. Oktober 2017 per 20. August 2017 ein. Dies wurde mit Einspracheentscheid vom 15. Januar 2018 bestätigt. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Versicherungsgericht mit dem Urteil VSBES.2018.54 vom 4. Februar 2019 ab.