[A.S. 37] sowie SA 1, S. 3 / 7 und SA 2). Grenzgänger sind gemäss schweizerischer Definition Ausländerinnen oder Ausländer, die ihren Wohnsitz in der ausländischen Grenzzone haben und innerhalb der benachbarten Grenzzone der Schweiz erwerbstätig sind. Als Grenzzonen gelten die Regionen, die in den zwischen der Schweiz und ihren Nachbarstaaten abgeschlossenen Grenzgängerabkommen festgelegt sind. Die Grenzgänger müssen wöchentlich mindestens ein Mal an ihren ausländischen Hauptwohnsitz zurückkehren (vgl. www.sem.admin.ch/sem/de/home/ themen/aufenthalt/nicht_eu_efta/ausweis_g_grenzgaengerbewilligung.html).