vgl. auch SVR 2010 IV Nr. 55, Urteil des Bundesgerichts 9C_764/2009 vom 26. März 2010, E. 2). Das Revisionsgesuch wurde innerhalb der Frist von 90 Tagen, seit dem der Gesuchstellerin das Schreiben der Deutschen Rentenversicherung Baden-Würtemberg vom 6. Juni 2024 zur Kenntnis gebracht wurde, eingereicht (s. Suva-Nr. 71). Die formellen Voraussetzungen sind damit erfüllt.