71), worin die Rentenversicherung die von ihr am 25. Juli 2023 ausgestellten A1-Bescheinigungen widerrief. Die Gesuchstellerin macht in diesem Zusammenhang geltend, bei der rückwirkenden Aufhebung der A1-Formulare handle es sich um eine neue Tatsache, bei deren Kenntnis das Versicherungsgericht in seinem Urteil vom 10. April 2024 zwingend anders hätte entscheiden müssen. 2.2 Mit Eingabe vom 13. September 2024 (A.S. 9 f.) beantragt der Gesuchsgegner sinngemäss, das Revisionsgesuch sei abzuweisen. 2.3 Mit Eingabe vom 4. Oktober 2024 (A.S. 24) verzichtet die Beigeladene auf eine Stellungnahme.