2. 2.1 Mit Schreiben vom 12. August 2024 (A.S. [Akten-Seite] 1 ff.) stellt die Gesuchstellerin ein Gesuch um Revision des Urteils des Versicherungsgerichts vom 10. April 2024 und stellt folgendes Rechtsbegehren: Das Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Solothurn VSBES.2022.243 vom 10. April 2024 sei revisionsweise aufzuheben und der Einspracheentscheid der Suva vom 24. Oktober 2022 sei zu bestätigen. Im Revisionsgesuch beruft sich die Gesuchstellerin auf ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung Baden-Würtemberg vom 6. Juni 2024 (Suva-Nr. 71), worin die Rentenversicherung die von ihr am 25. Juli 2023 ausgestellten A1-Bescheinigungen widerrief.