Ob in einem Revisionsverfahren Gerichtskosten zu erheben sind, richtet sich nach kantonalem Recht (Susanne Bollinger, a.a.O., Art. 61 N 101), welches im Kanton Solothurn vorsieht, dass das Verfahren vor dem Versicherungsgericht grundsätzlich kostenlos ist (§ 7 Abs. 1 Verordnung des Kantonsrates über das Verfahren vor dem Versicherungsgericht und über die Organisation und das Verfahren der Schiedsgerichte in den Sozialversicherungen, BGS 125.922). Dies muss mangels einer entsprechenden Ausnahmebestimmung auch für Revisionsverfahren gelten. Demnach wird erkannt: 1. Das Gesuch von A.___ um Revision resp.