_ Arbeitslosenkasse die Einsprache am 8. Februar 2024 gut und hob die Einstellungsverfügung vom 22. September 2023 auf (C.___ S. 62 ff.), da sich der Gesundheitszustand durch die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verschlechtert hätte. 1.3 Der Gesuchsteller gelangte mit Eingabe vom 13. Februar 2023 [recte: 2024] an die Gesuchsgegnerin und begehrte eine neue Beurteilung der Einstellungsverfügung vom 4. September 2023 (E. I. 1.1 hiervor), wobei er sich auf den Einspracheentscheid der C.___ vom 8. Februar 2024 berief (AWA S. 58 f.). Die Gesuchsgegnerin verwies ihn an die C.___ und diese wiederum an das Versicherungsgericht (C.___ S. 28 + 32 f.).