1.2 Die C.___ Arbeitslosenkasse stellte den Gesuchsteller mit Verfügung vom 22. September 2023 wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit ab dem 1. August 2023 für 31 Tage in der Anspruchsberechtigung ein (Akten der C.___ S. 142 ff.). Dagegen erhob der Gesuchsteller am 27. September 2023 Einsprache (C.___ S. 136 ff.), wobei er u.a. ausführte, seine Zeit bei der Arbeitgeberin habe ihn physisch und seelisch über seine persönlichen Grenzen gebracht. Am 22. März 2022 sei er mit Verdacht auf einen Herzinfarkt notfallmässig ins Spital eingeliefert worden. Der dortige Bericht erwähne seine Stresssituation und sein Burnout vor zehn Jahren.