Weitere Unterlagen beziehen sich auf Zahlungen an staatliche Einrichtungen, auf Notar-, Anwalts- und Geometerkosten, eine notarielle Bestätigung sowie gemäss den Angaben des Vertreters einen Beleg für die Überweisung der Restkaufsumme. Die datierten Dokumente stammen aus der Zeit von November 2020 bis Juli 2022. Die eingereichten Papiere und die Ausführungen im Schreiben vom 28. Februar 2024 beziehen sich in erster Linie auf den Kaufpreis und den Wert der Liegenschaft, also die Rückforderung als solche. Sie sind aber nicht geeignet, die vorstehend zitierten Erwägungen aus dem Urteil vom 27. November 2023 zum guten Glauben als offensichtlich falsch erscheinen zu lassen.