Die Beschwerdeführerin erklärte damals auch, sie zahle für diese Liegenschaft «bis heute Steuern in Italien», was ohne weiteres den – sich ohnehin aufdrängenden – Schluss zulässt, ihr sei während der gesamten Zeit bewusst gewesen, dass sie noch an der Liegenschaft beteiligt war. Gegenüber der Beschwerdegegnerin erfolgte die entsprechende Mitteilung erst im Rahmen der periodischen Überprüfung im Jahr 2020.