Dies misslang jedoch und die erforderliche notarielle Beurkundung fand erst sehr viel später, im Jahr 2022, statt. In der Zwischenzeit blieb die Beschwerdeführerin zunächst Eigentümerin (mit 40/60 Anteil) der Liegenschaft (vgl. den Grundbuchauszug vom 21. Juli 2018, AK-Nr. 490 S. 5). Deklariert wurde dieser Vermögenswert erst im Jahr 2018 mit einer Selbstanzeige bei der Steuerbehörde (vgl. AK-Nr. 618, 490). Die Beschwerdeführerin erklärte damals auch, sie zahle für diese Liegenschaft «bis heute Steuern in Italien», was ohne weiteres den – sich ohnehin aufdrängenden – Schluss zulässt, ihr sei während der gesamten Zeit bewusst gewesen, dass sie noch an der Liegenschaft beteiligt war.