Dabei wurden die Voraussetzungen des Erlasses durch das Versicherungsgericht materiell geprüft. Eine Korrektur der Abweisung des Erlassgesuches wäre einzig auf dem Weg einer Revision des Gerichtsurteils vom 27. November 2023 möglich. Das Schreiben vom 28. Februar 2024 ist daher unter diesem Aspekt zu prüfen. 2. Das Versicherungsgericht hat dementsprechend das Schreiben vom 28. Februar 2024, das ihm am 7. März 2024 weitergeleitet wurde, als Gesuch um Revision des Gerichtsurteils vom 27. November 2023 (VSBES.2023.67) entgegengenommen.