3.4 Mit Urteil vom 27. November 2023 (VSBES.2023.67) wies das Versicherungsgericht die Beschwerde ab. Dieses Urteil blieb unangefochten. 4. Mit einem als Wiedererwägungsgesuch bezeichneten Schreiben vom 28. Februar 2024 wendet sich die Gesuchstellerin an die Gesuchsgegnerin. Ihr Vertreter reicht weitere Unterlagen ein und macht Ausführungen zum Verkauf der Liegenschaft in Italien. Die Gesuchsgegnerin leitet das Schreiben unter Hinweis auf das Verfahren VSBES.2023.67 an das Versicherungsgericht weiter. 5. Ein Schriftenwechsel wurde nicht durchgeführt.