zudem wurde ein Ertrag von 4 % dieses Betrags, also CHF 1'012.00 pro Jahr, als Einkommen berücksichtigt. Insgesamt resultierte für den Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis 30. Juni 2022 ein zusätzlicher Anspruch von CHF 12'123.00. Diese Summe wurde in der Folge nicht mit der Rückforderung verrechnet, sondern der Gesuchstellerin am 29. Juni 2022 ausbezahlt.