I. 1. A.___ (nachfolgend: Gesuchstellerin) bezieht Ergänzungsleistungen zu ihrer AHV-Altersrente. Im Rahmen einer periodischen Überprüfung erfuhr die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (nachfolgend: Gesuchsgegnerin), dass in der Steuerveranlagung der Gesuchstellerin für das Jahr 2019 als Vermögensbestandteil eine in Italien gelegene Liegenschaft mit einem Wert von CHF 42'766.00 berücksichtigt worden war (vgl. AK-Nr. 490 S. 6). Die Gesuchsgegnerin setzte daraufhin mit Verfügung vom 28. September 2020 den Ergänzungsleistungs-Anspruch der Gesuchstellerin rückwirkend ab 1. Oktober 2015 neu fest und forderte einen Betrag von CHF 14'556.00 zurück.